Schnelle Hilfe für Unternehmen wegen der Corona-Folgen

Golißa fordert: Sozialversicherungsbeiträge erst im Folgemonat zahlen

Pressemeldung, 18.03.2020

 

Düsseldorf. Der Vorsitzendende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Düsseldorf Stefan Golißa fordert, schnellstmöglich die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zu beenden. Damit müssten alle Arbeitgeber in Deutschland die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter nicht mehr im laufenden, sondern erst im Folgemonat abführen. Golißa: „So erhalten wir kurzfristig für alle Unternehmen Liquidität, die jetzt in der Krise so dringend gebraucht wird.“

Man hat anscheinend nur die staatlichen Bürgschaften bei den üblichen KFW-Mittel von 60 auf 80 Prozent erhöht und gibt sich nun der Illusion hin, dass man damit den deutschen Mittelstand schon gerettet hat. Weit gefehlt, denn das übliche Prüfungs- und Vergabe-Prozedere bleibt wohl unverändert. Denn ob die Banken und Sparkassen jetzt 40 oder nur 20 % der Kreditsumme im Feuer haben, ändert an ihren Richtlinien und Bonitätsanforderungen nichts.

Während in „normalen“ Zeiten die Prüfung und – entsprechende Bonität vorausgesetzt – Kreditvergabe mindestens 6 Wochen dauern würde, müsse man jetzt auf Grund der dramatisch gestiegenen Nachfrage von einen deutlich längeren Zeitraum ausgehen. Aus sechs Wochen können nun leicht sechs Monate werden. Darüber hinaus würde man natürlich jetzt besonders kritisch hinschauen, weil zu befürchten ist, dass bei einer längeren Corona-Krise dann am Ende doch die Insolvenz drohen kann, und damit auch der Totalverlust des Darlehens. „Und eins sollte man nicht aus den Augen verlieren. Am Ende muss auch dieser Kredit vollständig wieder zurück gezahlt werdern.“ sagte Stefan Golißa.

Der Staat hatte 2005 angesichts knapper Kassen die Unternehmen verpflichtet, ihre Sozialabgaben für die Mitarbeiter nicht mehr im Folgemonat, sondern im laufenden Monat zu zahlen. Dies sollte eine vorübergehende Liquiditätshilfe für die Sozialkassen zu Lasten der Unternehmen sein. Die Reform wurde jedoch nie zurückgenommen, obwohl die Krise der Sozialkassen längst überwunden ist. Nun wäre aus Sicht von Stefan Golißa der richtige Zeitpunkt das alte Versprechen einzulösen: „Viele Unternehmen sind wegen der Corona-Krise in akuten Zahlungsschwierigkeiten und benötigen drigend Liquidität. Deshalb ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, dass der Staat seine von den Unternehmen geliehene Liquidität zurückgibt.“ Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme wäre die Abschaffung von Bürokratiekosten. Momentan müssen Arbeitgeber bei Beschäftigten mit wechselnden Löhnen die Sozialabgaben zweimal berechnen: bei der Vorauszahlung und im Nachhinein. Dies wäre mit dem Wegfall der Vorfälligkeit nicht mehr notwendig.

Golißa: „Wenn es technisch möglich ist, sollten wir das noch für die Märzzahlungen umsetzen, die dann erst im April fällig werden. Spätestens ab April sollte die Reform aber greifen.“

Verlustrückübertragungen sollten auch auf die Gewinne von 2018 und 2019 mög-lich sein. Wir begrüßen andererseits, dass die Handwerkskammern derzeit ihre Beitragsbescheide nicht verschicken“, lobt Stefan Golißa.

„Wir erwarten jetzt auch eine unbürokratische Lösung für Freiberufler und Künstler in Form eines Überbrückungsgeldes“, fordert MIT-Vorstandsmitglied Norbert Opfermann. „Für Selbstständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen,. sollte nun ein Überbrückungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs gezahlt werden ohne Anrechnung auf die Anspruchsdauer. Schließlich bricht den Freiberuflern durch äußere Umstände ebenfalls der Umsatz weg. "